DUE DILIGENCE UND EINBINDUNG EXTERNER BEZUGSGRUPPEN
Vor der Zusammenarbeit mit Lieferanten oder Produktionsbeginn von Zulieferern erfolgt eine umfangreiche Due Diligence. Dabei streben wir die Offenlegung aller beteiligten Subunternehmen an, um vollständige Transparenz in unserer Lieferkette zu erreichen. Die FALKE KGaA verpflichtet alle Lieferanten mittels Code of Conduct und der Grundsatzerklärung zur Einhaltung unserer definierten Handlungsfelder. Die Unterzeichnung dieser FALKE Grundsatzerklärung ist die Basis für eine Zusammenarbeit mit der FALKE KGaA. Um dies in der Lieferkette zu festigen, führen wir regelmäßige Lieferantenkontrollen/Besuche bei unseren Lieferanten durch. Anlassbezogen beinhaltet das auch den gewährten Zugang zu den Produktionsstätten. Unterstützend dazu fordern wir von unseren Lieferanten Zertifikate zu anerkannten Standards und Brancheninitiativen gemäß der FALKE Quality Guideline an.
Wir verpflichten alle unsere Lieferanten ebenfalls zur Einhaltung der FALKE Grundsatzerklärung zum verantwortungsvollen Handeln. Dabei suchen wir aber auch den Dialog zur gemeinsamen Diskussion und Weiterentwicklung unserer Regularien. Ferner werden unsere Lieferanten dazu angehalten, unsere Werte in die Lieferkette weiterzutragen und die Einhaltung der FALKE Grundsatzerklärung sowie des FALKE Code of Conduct sicherzustellen.

SCHULUNG/SENSIBILISIERUNG INTERNER BEZUGSGRUPPEN
Wir kommunizieren sowohl den FALKE Code of Conduct als die FALKE Grundsatzerklärung zum verantwortungsvollen Handeln zur Information und Sensibilisierung für Menschenrechtsthemen und ökologischer Verantwortung unseres Handelns. Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeitende sind in Vorbereitung und werden in das Pflichtcurriculum dieser Gruppen hinzugefügt.

BESCHWERDEMECHANISMUS
Die FALKE KGaA ermöglicht allen Anspruchsgruppen von Mitarbeitenden bis Kund:innen auf umweltbezogene und menschenrechtliche Risiken und Verstöße aufmerksam zu machen. Kommt es zu Verstößen gegen diese Grundsatzerklärung, gegen den Code of Conduct oder gegen geltendes Recht kann jederzeit ein Hinweis anonym oder unter Offenlegung der Identität über das offizielle System zum Beschwerdeverfahren abgegeben werden. Das System und die entsprechende Verfahrensordnung finden Sie unter https://falkegermanylksg.integrityline.com/frontpage. Für Mitarbeitende von FALKE besteht zusätzlich die Möglichkeit der Nutzung eines internen Hinweisgebersystems.

GOVERNANCE
Die Umsetzung der FALKE Grundsatzerklärung zum verantwortungsvollen Handeln obliegt nicht einer zentralen Stelle, sondern wird dezentral durch alle Geschäftsleitungsmitglieder verantwortet. Wir verstehen die Einhaltung der Selbstverpflichtung als kollektive Aufgabe der FALKE KGaA. Wir stellen sicher, dass jeder Geschäftsbereich von Finance bis Supply Chain Management die Verantwortung für die Implementierung unserer Regeln und Kontrollmechanismen trägt.

FOLGEN VON VERSTÖSSEN
FALKE nimmt jede Beschwerde und jeden Hinweis seiner Mitarbeitenden als auch externen Hinweisgebern ernst. Wir tolerieren keine Verstöße gegen geltendes Recht oder die von uns gesetzten Standards. Sobald uns ein Verstoß gegen unsere eigenen Selbstverpflichtungsprinzipien bekannt ist, werden entsprechende Schritte eingeleitet und Maßnahmen ergriffen.

DOKUMENTATION
Im Rahmen unseres Risikomanagements werden wir die Risikoeinstufung unserer Lieferanten sowie unserer eigenen Standorte bezogen auf unsere Handlungsfelder dokumentieren, als auch die Maßnahmen, die wir zur Risikominimierung umgesetzt haben. Des Weiteren dokumentieren wir, ob Verstöße gegen unsere Grundsatzerklärung aufgetreten sind. Den Bericht zur Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten werden wir auf der FALKE Website veröffentlichen.

SCHLUSSBESTIMMUNG
Die FALKE Grundsatzerklärung zum verantwortungsvollen Handeln der FALKE KGaA wurde am 01. Dezember 2023 von den geschäftsführenden Gesellschaftern und der Geschäftsleitung verabschiedet.