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Anforderungskatalog für Lieferanten


Version 0.1

1. Einführung


1.1 Allgemeines

Dieses Dokument ist ein Anforderungskatalog für die weitere Zusammenarbeit zwischen der FALKE KGaA (später FALKE) und ihren Lieferanten. Er definiert, welche Informationen und Daten ein Lieferant an FAKLE liefern muss, um die internen Prozesse zu unterstützen und einen reibungslosen Wareneingang zu gewährleisten.

FALKE prüft den Wareneingang innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Anlieferung. Differenzen, die beim Wareneingang nicht festgestellt werden konnten, werden von der FALKE-Logistik gegenüber dem Lieferanten verbucht. Differenzen, die nicht im Verantwortungsbereich von FALKE liegen, müssen vom Lieferanten übernommen werden.

Aufgrund der hohen Bedeutung dieses Dokuments für die internen Abläufe behält sich FALKE das Recht vor, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Nichterfüllung der Anforderungen eine Sendung komplett abzulehnen oder den Aufwand dem Lieferanten in Rechnung zu stellen.

Der Lieferant ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass diese Informationen an alle verantwortlichen Stellen in seiner Organisation gelangen. Dies ist auch für die gesamte Lieferkette verpflichtend.

1.2. Veröffentlichung

Rolle Name Telefon E-Mail Bemerkungen
Verfasst von C. Hammer
Kontrolliert von
Freigabeabteilung
Freigabe-
Management

 

2. Allgemeine Bedingungen


2.1 Annahmezeiten

Die Lieferzeiten sind von Standort zu Standort unterschiedlich. Die Lieferzeiten und Lieferadressen pro Standort sind unten aufgeführt. Außerhalb dieser Zeiten und an gesetzlichen Feiertagen des jeweiligen Landes / der jeweiligen Provinz werden keine Lieferungen angenommen.

 

Falke KGaA zentrales Garnlager
Ohlgasse 5
57392 Schmallenberg
Deutschland

Öffnungszeiten:

Montag – Donnerstag 07:00 – 14:00 Uhr
Freitag 07:00 – 12:00 Uhr

Ausgenommen sind individuelle Vereinbarungen.

 

FALKE Strumpffabrik GmbH
Dorfchemnitz
Fabrikstraße 4
08297 Zwönitz

Deutschland

Öffnungszeiten:

Montag – Freitag 06:00 – 14:30 Uhr

 

FALKE Slovakia s.r.o.
Mierová 1
Svit 059 21
Slowakei

Öffnungszeiten:

Montag – Freitag: 09:00 – 15:00 Uhr

Falke KGaA Zentrales Materiallager Aufmachungen
An der Robbecke 24
57392 Schmallenberg
Deutschland

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag 06:00 – 14:00 Uhr
Freitag 06:00 – 11:00 Uhr

2.2 Lieferfahrzeuge

Das Lieferfahrzeug muss rampenfähig sein, d.h. die Ladefläche muss mindestens 2 m breit und mindestens 1 m vom Boden entfernt sein.

Zwischen der Ladung und der Tür muss ein Mindestabstand von 10 cm eingehalten werden. Dies ist erforderlich, da dies die Mindestauflagefläche für die Entladelampe auf der Ladefläche ist.

Eine seitliche Entladung ist nicht möglich, das Fahrzeug muss auf der Rückseite entladen werden.

Geräte von Dritten dürfen FALKE nicht blockieren, da dies den reibungslosen und effizienten Entladevorgang behindert.



3. Fracht und begleitende Informationen


3.1 Benachrichtigung

Die Informationen über die zu liefernden Waren müssen zum frühestmöglichen Zeitpunkt an die FALKE-Gruppe übermittelt werden. Idealerweise geschieht dies über ein elektronisches Austauschformat (EDI, etc.). Darüber hinaus muss der Lieferschein, der der Sendung beiliegt, im Voraus übermittelt werden, bevor die Lieferung am Bestimmungsort eintrifft.

Die übertragenen Daten müssen genau mit dem Inhalt der beschriebenen Übertragung übereinstimmen.

Für den elektronischen Austausch gibt es verschiedene Wege, die individuell vereinbart werden. Zur Verfügung stehen die Kommunikation über EDI, über Excel/XML-Strukturen und ein Lieferantenportal.

3.2 Frachtbrief

Eine Sendung muss immer mit einem Frachtbrief versehen sein. Der Frachtbrief muss die folgenden Angaben enthalten:

- Lieferantennummer (FALKE)
- Name des Lieferanten
- Addresse des Versenders
- Addresse
- Enthaltene Auftragsnummern (FALKE)
- Anzahl der Paletten/Pakete
- Gewicht der gesamten Sendung

3.3 Lieferschein

Jeder Sendung müssen ein oder mehrere Lieferscheine beigefügt werden. Ein Lieferschein darf sich nur auf eine Bestellnummer beziehen, eine Bestellung kann mehrere Lieferscheine enthalten.

Dieser Lieferschein muss die folgenden Angaben enthalten (in beliebiger Reihenfolge):

  1. Kopfdaten
  • - Lieferscheinnummer
  • - Sendungsverfolgungsnummer
  • - FALKE Bestellnummer
  1. Informationen über die Positionen
  • - FALKE Artikelnummer
  • - FALKE Farbnummer
  • - Beschreibung der Qualität (in Nm)
  • - Nettogewicht
  • - Anzahl der Spulen/Stücke usw.
  • - Konditioniertes Gewicht (Garne)
  • - Teilenummer / Chargennummer
  • - Anzahl der Ladungsträger (Boxen)

Wie in Abschnitt 3.1 Benachrichtigung beschrieben, muss jeder Lieferschein vor Erhalt der Sendung elektronisch avisiert werden.

Lieferscheine müssen außen auf dem Karton angebracht werden. Hierfür ist ein separater Lieferschein zu verwenden.

3.4 Etikettierung von Kartons (Garne)

Jeder angelieferte Karton muss einzeln mit einem Etikett versehen werden. Dieses Etikett hat die Maße 16,2 x 11 cm und muss mindestens die folgenden Informationen enthalten:

  1. Beförderungsnummer
  2. Charge
  3. FALKE Artikelnummer
  4. FALKE Farbnummer
  5. Qualität (fett und groß)
  6. Anzahl der Spulen
  7. Gewicht / Spule
  8. Nettomenge in KG

Im Fall von Punkt 1 ist darauf zu achten, dass die Nummer jedes einzelnen Ladungsträgers absolut eineindeutig ist, d.h. eine Nummerierung von 1 - n pro Sendung ist nicht zulässig!

Allgemeine Anforderungen

Beispiel:



3.5 Etikettierung von Garnspulen/Spulen

Jede Spule muss eindeutig identifizierbar sein. Außerdem muss jede Spule die folgenden Informationen enthalten:

  1. Lieferant
  2. Garnnummer und Bezeichnung (dtex/Nm)
  3. FALKE Artikelnummer
  4. FALKE Farbnummer
  5. Chargennummer / Losnummer


Im Idealfall können die Informationen von Data-Matrix-Codes oder Barcodes, die ebenfalls Teil der Etiketten sind, gescannt werden.

3.6 Ladungsträger

Jeder Ladungsträger muss einzeln gekennzeichnet sein. Dies gilt für die gesamte Sendung. Außerdem dürfen nur Waren aus einer Auftragsposition in einem Ladungsträger zusammengefasst werden. Waren aus mehreren Auftragspositionen in einem Ladungsträger sind nicht zulässig.

Kopien aller Lieferscheine, die zu einer Sendung gehören, müssen ebenfalls gesammelt werden (in einer Lieferscheintasche), die an jedem Karton angebracht ist.

3.7 Rechnungen

Alle Rechnungen sind per E-Mail unter Angabe der Lieferschein- und Bestellnummer an die Rechnungsadresse des bekannten Ansprechpartners auf FALKE-Seite zu senden.

invoice.edoc@falke.com

Alle Rechnungen müssen den Bestimmungen des deutschen UstG § 14, 14a entsprechen.

Eine Rechnung darf sich nur auf einen Lieferschein und eine Bestellung beziehen. Soll eine Bestellung in mehreren Teillieferungen versendet werden, muss entsprechend eine Rechnung pro Lieferschein erstellt werden.

Rechnungen dürfen nicht Teil der Warenlieferung sein.

3.8 Einfuhr von Ware

Waren, die aus einem Drittland versandt werden, müssen auf der Rechnung die folgenden Angaben enthalten:

Zollnummer

Ursprung