3. Fracht und begleitende Informationen
3.1 Benachrichtigung
Die Informationen über die zu liefernden Waren müssen zum frühestmöglichen Zeitpunkt an die FALKE-Gruppe übermittelt werden. Idealerweise geschieht dies über ein elektronisches Austauschformat (EDI, etc.). Darüber hinaus muss der Lieferschein, der der Sendung beiliegt, im Voraus übermittelt werden, bevor die Lieferung am Bestimmungsort eintrifft.
Die übertragenen Daten müssen genau mit dem Inhalt der beschriebenen Übertragung übereinstimmen.
Für den elektronischen Austausch gibt es verschiedene Wege, die individuell vereinbart werden. Zur Verfügung stehen die Kommunikation über EDI, über Excel/XML-Strukturen und ein Lieferantenportal.
3.2 Frachtbrief
Eine Sendung muss immer mit einem Frachtbrief versehen sein. Der Frachtbrief muss die folgenden Angaben enthalten:
- Lieferantennummer (FALKE)
- Name des Lieferanten
- Addresse des Versenders
- Addresse
- Enthaltene Auftragsnummern (FALKE)
- Anzahl der Paletten/Pakete
- Gewicht der gesamten Sendung
3.3 Lieferschein
Jeder Sendung müssen ein oder mehrere Lieferscheine beigefügt werden. Ein Lieferschein darf sich nur auf eine Bestellnummer beziehen, eine Bestellung kann mehrere Lieferscheine enthalten.
Dieser Lieferschein muss die folgenden Angaben enthalten (in beliebiger Reihenfolge):
- Kopfdaten
- - Lieferscheinnummer
- - Sendungsverfolgungsnummer
- - FALKE Bestellnummer
- Informationen über die Positionen
- - FALKE Artikelnummer
- - FALKE Farbnummer
- - Beschreibung der Qualität (in Nm)
- - Nettogewicht
- - Anzahl der Spulen/Stücke usw.
- - Konditioniertes Gewicht (Garne)
- - Teilenummer / Chargennummer
- - Anzahl der Ladungsträger (Boxen)
Wie in Abschnitt 3.1 Benachrichtigung beschrieben, muss jeder Lieferschein vor Erhalt der Sendung elektronisch avisiert werden.
Lieferscheine müssen außen auf dem Karton angebracht werden. Hierfür ist ein separater Lieferschein zu verwenden.
3.4 Etikettierung von Kartons (Garne)
Jeder angelieferte Karton muss einzeln mit einem Etikett versehen werden. Dieses Etikett hat die Maße 16,2 x 11 cm und muss mindestens die folgenden Informationen enthalten:
- Beförderungsnummer
- Charge
- FALKE Artikelnummer
- FALKE Farbnummer
- Qualität (fett und groß)
- Anzahl der Spulen
- Gewicht / Spule
- Nettomenge in KG
Im Fall von Punkt 1 ist darauf zu achten, dass die Nummer jedes einzelnen Ladungsträgers absolut eineindeutig ist, d.h. eine Nummerierung von 1 - n pro Sendung ist nicht zulässig!
Allgemeine Anforderungen

Beispiel:

3.5 Etikettierung von Garnspulen/Spulen
Jede Spule muss eindeutig identifizierbar sein. Außerdem muss jede Spule die folgenden Informationen enthalten:
 | - Lieferant
- Garnnummer und Bezeichnung (dtex/Nm)
- FALKE Artikelnummer
- FALKE Farbnummer
- Chargennummer / Losnummer
|
Im Idealfall können die Informationen von Data-Matrix-Codes oder Barcodes, die ebenfalls Teil der Etiketten sind, gescannt werden.
3.6 Ladungsträger
Jeder Ladungsträger muss einzeln gekennzeichnet sein. Dies gilt für die gesamte Sendung. Außerdem dürfen nur Waren aus einer Auftragsposition in einem Ladungsträger zusammengefasst werden. Waren aus mehreren Auftragspositionen in einem Ladungsträger sind nicht zulässig.
Kopien aller Lieferscheine, die zu einer Sendung gehören, müssen ebenfalls gesammelt werden (in einer Lieferscheintasche), die an jedem Karton angebracht ist.
3.7 Rechnungen
Alle Rechnungen sind per E-Mail unter Angabe der Lieferschein- und Bestellnummer an die Rechnungsadresse des bekannten Ansprechpartners auf FALKE-Seite zu senden.
invoice.edoc@falke.com
Alle Rechnungen müssen den Bestimmungen des deutschen UstG § 14, 14a entsprechen.
Eine Rechnung darf sich nur auf einen Lieferschein und eine Bestellung beziehen. Soll eine Bestellung in mehreren Teillieferungen versendet werden, muss entsprechend eine Rechnung pro Lieferschein erstellt werden.
Rechnungen dürfen nicht Teil der Warenlieferung sein.
3.8 Einfuhr von Ware
Waren, die aus einem Drittland versandt werden, müssen auf der Rechnung die folgenden Angaben enthalten:
Zollnummer
Ursprung