Liste der verbotenen Substanzen
Für den Begriff Stoff gilt die Definition gemäß Artikel 3 der Verordnung EG Nr. 1907/2006 (REACh-Verordnung).
Ein verbotener Stoff ist ein über die CAS-Nummer oder eine andere eindeutige wissenschaftliche Beschreibung identifizierbarer Stoff, der in den angefügten
Regeln genannt und mit einem Nutzungsverbot und/ oder einem Konzentrationsgrenzwert versehen ist.
Ein verbotener Stoff ist ein über die CAS-Nummer oder eine andere eindeutige wissenschaftliche Beschreibung identifizierbarer Stoff, der in den angefügten
Regeln genannt und mit einem Nutzungsverbot und/ oder einem Konzentrationsgrenzwert versehen ist.
Bei der Lieferung von Chemikalien dürfen diese keine verbotenen Stoffe oberhalb der genannten Konzentrationsgrenzwerte enthalten. Alle verbotenen Stoffe
mit Grenzwerten sind in der aktuellen ZDHC-MRSL genannt. Zu Referenzzwecken einsehbar unter
https://mrsl.roadmaptozero.com/MRSL2_0. Unvermeidbare
Verunreinigungen sind auf das erforderliche Minimum zu beschränken und müssen in jedem Fall unter den in der ZDHC-MRSL genannten
Konzentrationsgrenzwerten bleiben.
Für gelieferte Chemikalien müssen alle Inhaltsstoffe nach Artikel 6 der Verordnung EG Nr. 1907/2006 (REACh-Verordnung) in erforderlichem Umfang bei der
ECHA registriert sein oder unter eine der in Artikel 2 REACh-Verordnung Abs. (7) genannten Ausnahmen fallen.
Der Lieferant oder Verkäufer von Chemikalien bestätigt, dass er seinen Sitz in der Europäischen Union hat und alle Pflichten als Hersteller oder Importeur nach
der REACh-Verordnung erfüllt hat. Sind Stoffe sowohl in diesem Absatz zur Chemikalien-Gesetzgebung (REACh) als auch bei verbotenen Stoffen (ZDHC-MRSL)
geregelt, gilt der niedrigere bzw. restriktivere Konzentrationsgrenzwert. Bei Erstbestellung von FALKE durchlaufen alle Chemikalien einen internen
Freigabeprozess.
Abweichungen von den oben genannten Regeln sind FALKE gesondert mitzuteilen und ausdrücklich vor der Lieferung zu bestätigen.
Nähere Erläuterungen zu den Prüfmethoden können unter der veröffentlichten Anweisung „Prüfverfahren“ von Oeko-Tex, Ausgabe 01/2022 (Stand 01.2022)
oder den Begleitdokumenten zur ZDHC-MRSL nachgelesen werden.